§ 84 2003

Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025
In Kraft seit : 01.12.2018
§ 84
Die regelmäßige Übernahme der Tätigkeit eines verantwortlichen Betriebsleiters oder eines Betriebsleiter-Stellvertreters durch den Vorstand oder Geschäftsführer des Seilbahnunternehmens ist unzulässig. Eine lediglich befristete Übernahme dieser Tätigkeit ist zulässig, sofern dieses Organ des Seilbahnunternehmens über das erforderliche Betriebsleiterpatent verfügt.

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