§ 59I 2002

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 20.06.2017
§ 59i Domino-Effekt
Zwischen Seveso-Betrieben und benachbarten Betrieben, bei denen aufgrund ihres Standortes und ihrer Nähe zueinander sowie ihrer Seveso-Stoffe ein erhöhtes Risiko schwerer Unfälle besteht oder diese Unfälle folgenschwerer sein können (Domino-Effekt), hat ein Austausch zweckdienlicher Informationen stattzufinden, die für das Sicherheitskonzept, für den Sicherheitsbericht, den internen Notfallplan oder das Sicherheitsmanagementsystem von Bedeutung sind.

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