ART. 1 2. WÄG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Artikel I
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.03.1991
Art. 1

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte