§ 80 1992

Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025

Kategorie:

Abschnitt 10 Bundesarbeitskammer
Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025
In Kraft seit : 01.01.1992
§ 80 Organe
Organe der Bundesarbeitskammer sind
1. die Hauptversammlung,
2. der Vorstand der Bundesarbeitskammer,
3. der Präsident der Bundesarbeitskammer.

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