§ 46 1992

Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025

Kategorie:

Abschnitt 6 Organisation der Arbeiterkammern Aufgaben und Befugnisse der Organe
Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025
In Kraft seit : 01.01.1992
§ 46 Organe der Arbeiterkammer
Organe der Arbeiterkammer sind:
1. die Vollversammlung,
2. der Vorstand,
3. das Präsidium nach Maßgabe des § 55,
4. der Präsident,
5. die Ausschüsse,
6. die Fachausschüsse,
7. der Kontrollausschuß.

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