§ 4 1992

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.07.2007
§ 4 Organe
(1) Organe der AMA sind
1. der Vorstand,
2. der Verwaltungsrat und
3. der Kontrollausschuss.
(2) Die Mitglieder der Organe müssen zum Nationalrat wählbar sein.

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