§ 37 1992

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.07.1993
§ 37 Eröffnungsbilanz
Die AMA hat unter Zugrundelegung der Schlußbilanzen des Milchwirtschaftsfonds, des Getreidewirtschaftsfonds und des Mühlenfonds bis 30. April 1994 zum Stichtag 1. Juli 1993 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

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