§ 20A 1992

Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025
In Kraft seit : 01.07.1992
§ 20a Rechnungshofkontrolle
Die Gebarung der AMA unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof.

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