§ 64 1989

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

Kategorie:

Unterabschnitt E Aufnahmeverfahren mit Überprüfung im Dienstverhältnis
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2010
§ 64 Anwendungsbereich
Dieser Unterabschnitt ist auf folgende Verwendungen anzuwenden:
1. Hilfsdienst (Verwendungen der Verwendungsgruppen A 7 oder E oder diesen gleichwertige Verwendungen),
2. Reinigungskräfte, ungelernte oder angelernte Arbeiter oder ungelernte oder angelernte Arbeiterinnen (Verwendungen der Verwendungsgruppen A 7, A 6, P 5 und P 4 oder diesen gleichwertige Verwendungen),
3. Facharbeiter oder Facharbeiterinnen (Verwendungen der Verwendungsgruppe A 4, A 5, P 3 oder diesen gleichwertige Verwendungen).

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte