§ 111 1988

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

Kategorie:

9. TEIL ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 30.07.1988
§ 111 Verweisungen anderer Bundesgesetze
Beziehen sich bundesgesetzliche Vorschriften über öffentliche Abgaben oder Beiträge auf Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 440 (EStG 1972), so treten AN die Stelle dieser Bestimmungen die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.

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