§ 33 1987

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

Kategorie:

Abschnitt 6
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 27.08.2003
§ 33 Verweisungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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