§ 274 1979

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2019
§ 274 Amtstitel
Für Schul- und Fachinspektorinnen und Schul- und Fachinspektoren sind folgende Amtstitel vorgesehen:
1. in den Verwendungsgruppen SI 1 und SI 2 „Schulqualitätsmanagerin“ oder „Schulqualitätsmanager“ sowie
2. in den Verwendungsgruppen FI 1 und FI 2 „Fachinspektorin“ oder „Fachinspektor“.

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