§ 195 1979

Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025

Kategorie:

Rechte
Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025
In Kraft seit : 01.10.1988
§ 195 Mitwirkung bei wissenschaftlichen (künstlerischen) Arbeiten und Veröffentlichung wissenschaftlicher (künstlerischer) Arbeiten
Die §§ 182 und 183 gelten sinngemäß.

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