§ 50D 1967

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 31.07.1993
§ 50d
§ 8 Abs. 5 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 531/1993 tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

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