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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.07.2012
§ 32 Antragstellung
Der Antragsteller hat dem Antrag auf Erteilung einer Konzession folgende Unterlagen anzuschließen:
- 1. Angaben über den Sitz und die Rechtsform;
- 2. die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag;
- 3. den Geschäftsplan, aus dem der organisatorische Aufbau des Unternehmens und die internen Kontrollverfahren hervorgehen; weiters hat der Geschäftsplan eine Budgetvorschau für die ersten drei Geschäftsjahre zu enthalten;
- 4. eine Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen und organisatorischen Infrastruktur;
- 5. ein Nachweis von zumindest drei Jahren praktischer Erfahrung im Fahrplan- und Bilanzgruppenmanagement;
- 6. die Höhe des den Vorständen im Inland unbeschränkt und ohne Belastung zur freien Verfügung stehenden Anfangskapitals;
- 7. die Identität und die Höhe des Beteiligungsbetrages der Eigentümer, die eine qualifizierte Beteiligung am Unternehmen halten, sowie die Angabe der Konzernstruktur, sofern diese Eigentümer einem Konzern angehören;
- 8. die Namen der vorgesehenen Vorstände und deren Qualifikation zum Betrieb des Unternehmens.
