§ 38 ÖPNRV-G 1999

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Abschnitt VII Inkrafttreten, Verweisungen und Vollziehung
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 28.05.2015
§ 38
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
(2) § 24 Abs. 2, § 26 Abs. 3 und § 34 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2002 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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