§ 5 ÖAWG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 17.05.2018
§ 5 Vollziehung
Mit dem Vollzug dieses Gesetzes ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.

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