§ 18 FREIWG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.06.2012
§ 18 Gleichbehandlung
Der I. und II. Teil des Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. I Nr. 66/2004, sowie die Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, betreffend den Diskriminierungsschutz gelten sinngemäß.

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