VKI: Irreführende Werbung mit „Statt“-Preis bei Infrarotheizungs-Anbieter

Bezugspreis bei Rabatten muss real sein und darf nicht künstlich festgelegt werden („Mondpreis“) Wien (OTS/VKI) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums zwei deutsche Unternehmen geklagt, einen Hersteller von Infrarotheizungen und dessen Vertriebsgesellschaft. Gegenstand des Verfahrens ist die Bewerbung von Infrarotheizungen mit einem durchgestrichenen UVP (Unverbindlicher Verkaufspreis), der in den Monaten davor tatsächlich […]

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