Zum Inhalt springen
Podcast
Für Kanzleien
Podcast
Für Kanzleien
RATGEBER
Begriffs- & Fragenerklärungen
Videos
ANWÄLTE FINDEN
RECHTSNEWS
Newsarchiv
RATGEBER
Begriffs- & Fragenerklärungen
Videos
ANWÄLTE FINDEN
RECHTSNEWS
Newsarchiv
Suche
Suche
Suche
- Versicherungswiederaufbaugesetz
ART. 3 § 12
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
Kategorie:
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.10.1955
Gesamte Rechtsvorschrift
Paragraf
Art. 3 § 12
Durch die Herabsetzung der Ansprüche gemäß den
§§ 6
bis 10 wird der
Anspruch
des Versicherers auf die Bezahlung der Prämien in vertragsmäßiger Höhe nicht berührt.
Mehr anzeigen