ANL. 1 BEWG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

Kategorie:

(zu § 53a) Bauklasseneinteilung und Durchschnittspreise je Kubikmeter umbauten Raumes oder je Quadratmeter nutzbarer Fläche
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 27.06.2001
Anl. 1
Anlage
Euro/m
1. Bürogebäude, Wohngebäude, Laboratorien und andere Gebäude, die nicht unmittelbar der Fabrikation oder Lagerzwecken dienen, die jedoch Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sind
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*) Bei der Ermittlung der Geschoßhöhen sind die Bestimmungen der ÖNorm, B 4000, 6. Teil, maßgebend.
**) Überdurchschnittliche Verwendung hochwertiger Materialien wie Naturstein, Klinker, Marmor, Metalle, Edelhölzer, Schmiedeeisen, Glas u. ähnl. bzw. aufwendige Ausstattung wie Schwimmbecken, Sauna, offene Kamine u. ähnl.