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Zuschlagsfrist

Als Zuschlagsfrist bezeichnet man jenen Zeitraum, innerhalb dessen der Auftraggeber die Zuschlagserteilung beabsichtigt. Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist.

Innerhalb der Zuschlagsfrist sind die Bieter an ihre Angebote gebunden. Die Zuschlagsfrist ist in den Ausschreibungsunterlagen anzuführen. Sie ist kurz zu halten und darf grundsätzlich fünf Monate nicht überschreiten, sofern nicht in Einzelfällen aus zwingenden Gründen bereits in der Ausschreibung ein längerer Zeitraum angegeben war; Dieser darf sieben Monate nicht überschreiten. Ist in der Ausschreibung keine Zuschlagsfrist angegeben, so beträgt sie einen Monat.

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