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Begriff aus dem Urheberrecht. Unter Zitat versteht man die Übernahme eine Werkes oder Werkteiles. Es gehört zu den freien Werknutzungen. Man unterscheidet Klein- und Großzitat, Musikzitat, kleines und großes musikalisches Literaturzitat und wissenschaftliches Kunstzitat. Diese haben jeweils unterschiedliche Voraussetzungen.