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zirkuläre Migration

Eine wiederholte legale Migration durch ein- und dieselbe Person zwischen zwei oder mehr Ländern.

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Brain Circulation
  • Brain Drain
  • Brain Gain
  • Diaspora
  • Mobilitätspartnerschaft
  • Saisonarbeiter
  • Vertragsarbeitnehmer

Verwendungshinweis(e)

  1. Die beiden Hauptformen zirkulärer Migration, die im EU-Kontext meistens relevant sind, sind: a) Zirkuläre Migration von in der EU ansässigen Drittstaatsangehörigen; Diese Kategorie der zirkulären Migration bietet Menschen die Möglichkeit zur Ausübung einer Tätigkeit in ihrem Herkunftsland (z.B. Geschäftstätigkeit, Berufstätigkeit, Freiwilligentätigkeit) unter Beibehaltung ihres Hauptwohnsitzes in einem EU-Mitgliedstaat. Unter diese Kategorie fallen verschiedene Gruppen wie- Geschäftsleute, die in der EU arbeiten und sich mit einer Geschäftstätigkeit in ihrem Herkunftsland (oder einem anderen Drittstaat) selbständig machen wollen; und – Ärzte, Professoren und Angehörige anderer Berufsgruppen, die ihr Herkunftsland unterstützen wollen, indem sie einen Teil ihrer Berufstätigkeit dort ausüben.
  2. b) Zirkuläre Migration von in einem Drittstaat aufhältigen Personen; Zirkuläre Migration könnte in einem Drittstaat aufhältigen Personen die Möglichkeit bieten, für einen befristeten Zeitraum zu Arbeits-, Studien-, Ausbildungszwecken oder einer Kombination von diesen in die EU einzureisen und sich dort aufzuhalten, sofern sie nach Ablauf der ihnen gewährten Genehmigung ihren Hauptwohnsitz und ihre Haupttätigkeit in ihr Herkunftsland zurück verlegen. Die zirkuläre Migration kann verstärkt werden, indem in ihr Herkunftsland zurückgekehrten Migranten die Möglichkeit einer privilegierten Mobilität zwischen ihrem Herkunftsland und dem EU-Mitgliedstaat, in dem sie zuvor ihren Wohnsitz hatten, gewährt wird (z.B. in Form von vereinfachten Zulassungsverfahren und Verfahren für eine mehrfache Einreise). Diese Kategorie umfasst eine breite Palette von Situationen, die das gesamte Migrantenspektrum abdecken: – Drittstaatsangehörige, die befristet in der EU arbeiten möchten (z.B. als saisonale Arbeitskräfte); – Drittstaatsangehörige, die in Europa studieren oder eine Ausbildung absolvieren wollen, bevor sie in ihr Heimatland zurückkehren;- Drittstaatsangehörige, die nach Abschluss ihres Studiums in der EU arbeiten möchten (z. B. als Trainee), um Berufserfahrung zu sammeln, bevor sie in ihr Heimatland zurückkehren; – Drittstaatsangehörige, die als Forscher arbeiten und ein Forschungsprojekt in der EU durchführen möchten; – Drittstaatsangehörige, die an einem interkulturellen Austausch oder anderen kulturellen Veranstaltungen in den Bereichen aktive Bürgerschaft, Bildung und Jugend (z.B. Weiterbildungskurse, Seminare, Studienbesuche, einschlägige Veranstaltungen) teilnehmen möchten; – Drittstaatsangehörige, die einen unentgeltlichen Freiwilligendienst absolvieren wollen, der den allgemeinen Interessen der EU dient.

Quelle

  • Mitteilung der Europäischen Kommission über zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften, KOM(2007) 248 endg. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/en/TXT/?uri= celex:52007DC0248
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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