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Volljährigkeit

Die Volljährigkeit, selten auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet, ist das Lebensalter, ab dem eine Person juristisch als ”erwachsen” gilt. Mitunter wird auch der allgemeinere Begriff Mündigkeit gleichgesetzt.

Es wurde das Alter der ”Volljährigkeit” am 1. Juli 1973 von 21 auf 19 und am 1. Juli 2001 von 19 auf 18 Jahre per Gesetz herabgesetzt. Im österreichischen Recht ist die Volljährigkeit von der ”Mündigkeit” hier ist insbesondere auch die Strafmündigkeit gemeint zu unterscheiden. Diese erreichen österreichische Staatsbürger gemäß § 21 Abs. 2 ABGB mit 14 Jahren.

 

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