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Vertreibung

Im globalen Kontext, das erzwungene Verlassen des Herkunftslandes oder Wohnortes, oft aufgrund bewaffneter Auseinandersetzungen oder einer Naturkatastrophe. Im EU-Kontext, das erzwungene Verlassen oder insbesondere nach einem entsprechenden Aufruf internationaler Organisationen die Evakuierung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen aus ihrem Herkunftsland oder ihrer Herkunftsregion, die wegen der in diesem Land herrschenden Lage nicht sicher und dauerhaft zurückkehren können und die gegebenenfalls in den Anwendungsbereich von Art. 1A der Genfer Konvention von 1951 oder von sonstigen internationalen oder nationalen Instrumenten, die internationalen Schutz gewähren, fallen, insbesondere Personen, i) die aus Gebieten geflohen sind, in denen ein bewaffneter Konflikt oder dauernde Gewalt herrscht; ii) die ernsthaft von systematischen oder weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen bedroht waren oder Opfer solcher Menschenrechtsverletzungen sind.

Oberbegriff(e)

  • erzwungene Migration

Unterbegriff(e)

  • Umweltvertriebener

Verwandte(r) Begriff(e)

  • vorübergehender Schutz

Quelle

  • Globaler Kontext: IOM Glossary on Migration, 2. Auflage 2011. (nicht auf Deutsch verfügbar) EU-Kontext: abgeleitet vom EMN von Art. 2(c) der Richtlinie 2001/55/EG des Rates (Richtlinie zum Vorübergehenden Schutz)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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