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Venediger Protokolle

In der Republik Österreich im Jahre 1920 wurden die Staatsgebiete im Staatsvertrag von Saint Germain festgelegt. Gegenüber Ungarn gab es das Protokoll von Venedig 1921. Der Vertrag von St. Germain spricht Österreich Deutsch-Westungarn zu, doch ordnet das Protokoll von Venedig für Stadt und Umgebung von Ödenburg eine Volksabstimmung an.

1921 kam Burgenland zu Österreich dazu, welches sich bis zu den Venediger Protokollen noch gewehrt hat. Trotzdem wurde nach dem Anschluss Burgenlands an Österreich ungarisches Recht angewendet.

Am 4. Oktober 1921 wurde in Oberwart / Felsőőr die kurzlebige Republik Lajtabánság (dt. Leitha-Banat) ausgerufen, deren erklärtes Ziel der Verbleib des gesamten Burgenlandes bei Ungarn nach einer Volksabstimmung war.

Am 13. Oktober 1921 wurden die Venediger Protokolle unterzeichnet: Die ungarische Regierung verpflichtete sich, innerhalb von drei Wochen für den Abzug der bewaffneten Einheiten zu sorgen und das Gebiet den österreichischen Behörden ordnungsgemäß zu übergeben. Österreich wiederum willigte in die Abhaltung einer Volksabstimmung in Ödenburg und in acht für die Wasserversorgung der Stadt wichtigen umliegenden Ortschaften ein. Die ungarische Regierung verlor in der Folge die Kontrolle über die Freischärler, die erst auf ausdrücklichen Befehl Horthys aufgaben. Nach der Besetzung durch das österreichische Bundesheer wurde das „Leitha-Banat“ offiziell am 5. Dezember 1921 von Ungarn an Österreich übergeben.

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