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Tatbestandsmerkmal

Tatbestandsmerkmal ist ein Rechtsbegriff insbesondere aus dem Strafrecht. Man unterscheidet zwischen objektiven, nach Tatsachen beweisbaren Tatbestandsmerkmalen und subjektiven, nach der Einstellung oder Ansicht des Täters deutbaren Tatbestandsmerkmalen. Sind objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale erfüllt, so ist ein Straftatbestand verwirklicht. Dies bedeutet, dass ein Täter verurteilt werden kann, aber nicht muss.

Beispiel

Einen einfachen Diebstahl begeht, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern. § 127 StGB

Die objektiven Tatbestandsmerkmale sind demnach:

  • Sache
  • beweglich
  •  fremd
  • Wegnehmen Wegnahme
  •  ein anderer

Das subjektive Merkmal des Vorsatz Vorsatzes ergibt sich aus § 5 StGB, wonach nur vorsätzlich Begehung|begangene Taten strafbar sind, wenn nicht das Gesetz eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit ausdrücklich vorsieht. Im Übrigen ist beim Diebstahl ein weiteres subjektives Tatbestandsmerkmal für die Strafbarkeit erforderlich, nämlich die Zueignungsabsicht.

Eine Unterform ist das normative Tatbestandsmerkmal, das eine Wertung beinhaltet. Bedeutsam ist dies beim Tatbestandsirrtum.

Ein erweitertes Tatbestandsmerkmal gibt es unter anderem in Hinsicht auf den sogenannten ”Schweren Diebstahl”. Hier besteht als erweitertes Merkmal zum Beispiel

  • 1. während einer Feuersbrunst, einer Überschwemmung oder einer allgemeinen oder doch dem Bestohlenen zugestoßenen Bedrängnis oder unter Ausnützung eines Zustands des Bestohlenen, der ihn hilflos macht
  •  2. in einem der Religionsausübung dienenden Raum oder an einer Sache, die dem Gottesdienst oder der Verehrung durch eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet ist

Überwindet ein Täter dieser zusätzlichen Erfordernisse bezogen auf die Beispiele so ist der Tatbestand des schweren Diebstahles erfüllt und der Täter wird zu einer höheren Strafe verurteilt als dies bei einem einfachen Diebstahl der Fall gewesen wäre.

Quellen

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Tatbestandsmerkmal 04.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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