Suche

Subjektives öffentliches Recht

Mit subjektivem öffentlichen Recht wird die Rechtsmacht eines Bürgers bezeichnet, vom Staat im eigenen Interesse ein bestimmtes Tun oder Unterlassen verlangen zu können. Die Rechtsmacht muss aus einer Norm des objektiven öffentliches Rechts abgeleitet werden. Dem entspricht das subjektive Recht im Privatrecht.

Mit subjektivem öffentlichen Recht wird die Rechtsmacht eines Bürgers bezeichnet, vom Staat im eigenen Interesse ein bestimmtes Tun oder Unterlassen verlangen zu können. Die Rechtsmacht muss aus einer Norm des objektiven öffentliches Rechts abgeleitet werden. Dem entspricht das subjektive Recht im Privatrecht.

Beispiel: Das Recht auf Akteneinsicht der Verfahrensbeteiligten.

Die praktische Bedeutung des subjektiven Rechts liegt darin, dass es den Bürger gegenüber dem Staat zum Subjekt macht, ihn die Lage versetzt Ansprüche zu stellen und Rechtsverletzungen gerichtlich geltend zu machen.

Damit aus dem objektiven öffentlichen Recht ein subjektives Recht abgeleitet werden kann, muss dieses Recht nicht nur dazu bestimmt sein dem öffentlichen Interesse zu dienen, sondern auch den Interessen der Bürger dem Individualinteresse. Das ist der Fall, wenn Vorteile für den Bürger aufgrund einer Norm nicht nur eintreten sondern auch gewollt sind. D.h. es muss eine Rechtspflicht der Verwaltung bestehen, und diese Rechtspflicht muss zumindest auch im Individualinteresse existieren.

Ein subjektives öffentliches Recht kann sich auch aus den Grundrechten ergeben.

Abgrenzung

Der in Art 18 B-VG niedergelegte Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung begründet kein subjektives öffentliches Recht, dessen Verletzung mittels Beschwerde nach Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG mit Erfolg angefochten werden kann.

RIS-Justiz VwSlg 13666 A/1992

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Bergthaler_Wilhelm_2-haslinger-nagele-800

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter

Filter Search Results