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Ständestaat

Der Ständestaat ist ein nach Berufsgruppen altertümelnd „Stände“ genannt organisierter Staat ohne politische Parteien und demokratisch gewähltes Parlament, jedoch mit einer den Staat tragenden weltanschaulichen Bewegung. Der Begriff wurde von den Diktaturregierungen Dollfuß und Schuschnigg und ihren Anhängern zur euphemistischen Definition der autoritären Staatsform Österreichs von 1934 bis 1938 verwendet; offiziell hieß der Staat in dieser Zeit ”’Bundesstaat Österreich”’.

Definition

Gegen die in der zeitgeschichtlichen Literatur Österreichs häufige Nennung des Ständestaats ohne Anführungszeichen wurde vorgebracht, dass damit eine ideologisch und propagandistisch begründete Selbstbezeichnung distanzlos fortgeführt werde. Zur schärferen Abgrenzung steht der Begriff Austrofaschismus bzw. ”austrofaschistischer Ständestaat” zur Verfügung.

Die wissenschaftliche Definition von Gerhard Jagschitz fasste 1983 zusammen:
”Der Ständestaat stellt die Summe bürgerlicher Revisions-und Restaurationspolitik gegen das System des November 1918 dar. Seine bestimmenden Faktoren Antimarxismus und Antibolschewismus, Destruktion der parlamentarisch-demokratischen Ordnungsprinzipien, Antiliberalismus und Staatsvorstellungen des politischen Katholizismus mündeten in der Konstruktion eines autoritären, ständisch gegliederten Staates im Rahmen der Maiverfassung des Jahres 1934.”

Ideengeschichte

Die Idee eines Ständestaates entwickelte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie hatte eine starke antiliberale Stoßrichtung und war als Protest gegen den im Kapitalismus inhärenten sozialen Abstieg traditioneller Berufsgruppen wie Bauern oder Handwerker entstanden.

In Österreich wurde diese Konzeption von Karl von Vogelsang, einem der Ideengeber der Christlichsozialen Partei vertreten. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war es vor allem Othmar Spann, der solche Ideen propagierte.

Eine starke Stoßrichtung hatte diese Idee gegen die organisierte Arbeiterbewegung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich ”innerhalb” der „Berufsstände“ gegenübersitzen, um eine selbstständige und ständeübergreifende Gewerkschaftsbewegung zu verhindern. Die Überwindung des Klassenkampfes war ein vordringliches Ziel der Ständestaatsideologen.

Zwar berief sich das österreichische Ständestaats-Experiment auf die Enzyklika ”Quadragesimo anno” von Papst Pius XI.; doch wird heute angeführt, dass diese Berufung auf die Enzyklika zu Unrecht erfolgt sei, da die Kritik des Papstes am faschistischen Korporativstaat in Nr. 91–95 der Enzyklika weitgehend auch die österreichische ständestaatliche Verfassung getroffen habe.

Auf ähnliche Denkmodelle beriefen sich auch das faschistische Italien sowie die autoritären Regimes in Spanien Franquismus und Portugal Estado Novo.

Entwicklung

Eine parlamentarische Geschäftsordnungskrise, ausgelöst durch den Rücktritt aller drei Nationalratspräsidenten am 4. März 1933, nutzte der christlichsoziale Kanzler Engelbert Dollfuß zu einem Staatsstreich. Seine Regierungspropaganda sprach von der „Selbstausschaltung des Parlaments“, in Wirklichkeit verhinderte er aber sein Wiederzusammentreten. Bundespräsident Miklas blieb trotz Aufforderung untätig.

Bundeskanzler Dollfuß regierte nach der Ausschaltung des Parlaments auf der Basis des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes aus dem Ersten Weltkrieg, das ihm außerordentliche Vollmachten verlieh. Es handelte sich nicht um den ersten Einsatz des Gesetzes nach dem Krieg: Schon die Regierungen 1918–1920 hatten es genutzt, obwohl damals ein Parlament bestand, und 1932 war es ebenfalls angewendet worden. Er legte den Verfassungsgerichtshof lahm die regierungsnahen Richter traten geschlossen zurück, um eine Klage der Abgeordneten zu verhindern, und konnte seine Diktatur in den Februarkämpfen 1934 durch die völlige Ausschaltung der Sozialdemokratie festigen.
Nach Dollfuß’ Ermordung am 25. Juli 1934 im Zuge des nationalsozialistischen Juliputschversuchs wurde Kurt Schuschnigg Bundeskanzler und damit Führer des „Ständestaates“, bis er unter dem politischen und militärischen Druck des NS-Regimes am 11. März 1938 seinen Rücktritt erklärte und den Weg für den „Anschluss“ freimachte.

Unter fortgesetztem Bruch der Bundesverfassung wurde per 1. Mai 1934 eine neue Verfassung ”Maiverfassung” erlassen, die vor allem von Otto Ender ausgearbeitet worden war. Es wurde ein „christlich-deutscher Ständestaat“ proklamiert, dessen Staatsgewalt von berufständisch organisierten Kammern ausgehen sollte, die Parlament und Parteien ersetzen sollten.

Der tatsächlich errichtete „Ständestaat“ 1934-38 war jedoch kein Ständestaat im Sinne des Begriffs, sondern auch dollfuß-freundlich höchstens der ”Versuch”, einen solchen zu errichten. In der Zwischenzeit– ob die Bundesregierung subjektiv ernsthaft an der ständestaatlichen Idee festhielt oder nicht, mag offenbleiben–wurde diktatorisch regiert; nicht die Maiverfassung, sondern das mit seiner Übertragung, so wörtlich, „insbesondere der Zuständigkeit zur Gesetzgebung des Bundes einschließlich der Verfassungsgesetzgebung“ auf die Bundesregierung bildete die Grundlage des Regierungshandelns.

Für die Staatsreform wurde aber von Schuschnigg explizit Odo Neustädter-Stürmer als Bundesminister mit der ”sachlichen Leitung der die Gesetzgebung über die berufsständische Neuordnung vorbereitenden Tätigkeit der Bundesministerien” betraut.
Von den vorgesehenen sieben Kammern–die für den Beginn des maiverfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahrens sämtlich notwendig gewesen wären–wurden nur zwei, die ”Landwirtschaftskammer” und die ”Kammer für den Öffentlichen Dienst”, tatsächlich eingerichtet.

Als Parteiersatz wurde eine ”Vaterländische Front” geschaffen, in der bis 1936 alle Parteien, die nicht verboten worden waren, zusammengefasst wurden–dann wurde jedwede politische Opposition verboten.
Dem Regime standen Sozialdemokraten, Kommunisten, Liberale und Nationalsozialisten feindlich gegenüber. Dies hatte nicht zuletzt mit seinen massiven Versuchen einer Rekatholisierung der der Kirche entfremdeten Arbeiter- und Mittelschichten zu tun forcierter Kirchenbau in Arbeitervierteln, etwa im Sandleitenhof, institutioneller Druck auf die Jugend via Beichtzettel etc. Das Regime hatte von Anfang an eine schmale gesellschaftliche Basis.
Die politischen Gegner jeder Couleur wurden verfolgt: Im Jänner 1934 wurde das Anhaltelager Kaisersteinbruch mit der Zuweisung von etwa 70 Häftlingen in Betrieb genommen, der Stand an Angehaltenen betrug Anfang April 629 516 Nationalsozialisten, 113 Sozialdemokraten und Kommunisten. Mit dem 30. April 1934 räumte man dieses Lager, und der Abtransport der Angehaltenen nach Wöllersdorf wurde verfügt.

Symbolpolitik

Der Ständestaat verstand sich von Anfang an als Gegner des nationalsozialistischen Deutschlands, kopierte es aber so wie das faschistische Italien in vieler Hinsicht. Auch auf der Ebene der Symbole wurde diese ambivalente Politik betrieben.

Das Kruckenkreuz, Symbol der Vaterländischen Front, wurde als mittelalterliches Symbol–die älteste Darstellung befindet sich auf dem deutschen Reichsschwert–dem Hakenkreuz entgegengesetzt. Die durchgängige Verwendung dieses Propagandasymbols war neu für Österreich.

Der Adler des Ständestaates lehnte sich an den zweiköpfigen Quaternionenadler des Heiligen Römischen Reiches an, in Abgrenzung zum einköpfigen, graphisch streng gestalteten Adler des Deutschen Reiches. Da Altösterreich den Doppeladler jahrhundertelang geführt hatte, seit Habsburger Kaiser des Heiligen Römischen Reiches wurden, wirkte die Rückkehr zu ihm nostalgisch. Dazu passten die Traditionspflege mit Elementen des kaiserlichen Österreich, die Zulassung von Adelstiteln und die teilweise Rückgängigmachung des Habsburgergesetzes.

Das Bundesheer, 1934 gegen die Sozialdemokraten im Einsatz, 1938 aber nicht gegen den Einmarsch der Wehrmacht aktiviert, da Schuschnigg kein deutsches Blut vergießen wollte, erhielt 1934 mit Ausnahme der kleinen Luftstreitkräfte statt der bisher getragenen vergleichsweise modernen Uniformen im Stil der Reichswehr solche nach Art der der Donaumonarchie.

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