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Res

Das lateinische Wort Res, wird in die deutsche Sprache mit „Sache, Gegenstand, Ding“ oder „Wesen“ übersetzt.

Als Wortbestandteil findet sich Res in vielen historischen Begriffen und in der Nachfolge des römischen Rechts insbesondere auch in zahlreichen Rechtsbegriffen.

Eine Actio “in rem” bezeichnet juristisch eine dingliche Klage insb sachenrechtliche Herausgabeansprüche.
Das Gegenstück ist die actio in personam, mit der man einen schuldrechtlichen Anspruch geltend machen kann.

Insofern erkennt man an “in rem” die Dinglichkeit der Klage dh idR gegen jedermann durchsetzbar, zB rei vindicatio, also eine Sache verfolgend.

Singular

  • 1. Fall Nominativ res
  • 2. Fall Genetiv rei
  • 3. Fall Dativ rei
  • 4. Fall Akkusativ rem
  • 5. Fall Vokativ res
  • 6. Fall Ablativ re

Plural

  • 1. Fall Nominativ res
  • 2. Fall Genetiv rerum
  • 3. Fall Dativ rebus
  • 4. Fall Akkusativ res
  • 5. Fall Vokativ res
  • 6. Fall Ablativ rebus

 

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