Suche

Realakt

Unter Realakt versteht man eine rein faktisch wirkende Handlung, die eine Rechtsfolge kraft Gesetzes unabhängig vom Willen des Handelnden hervorruft. Im Privatrecht Zivilrecht wird der Realakt zum Rechtsgeschäft und der rechtsgeschäftsähnlichen Handlung, im Verwaltungsrecht wird er zum Verwaltungsakt abgegrenzt.

Zivilrecht

Auch wenn Realakte nicht willentlich auf eine Rechtsfolge ”gerichtet” sind, können sie eine solche doch kraft Gesetzes auslösen.

Öffentliches Recht

Im ”Verwaltungsrecht” ist der Realakt als Handlungsform der öffentlichen Verwaltung zum Verwaltungsakt dadurch abzugrenzen, dass ihm dessen ”Regelungswirkung” fehlt.

Weiteres

Problematisch wird die Abgrenzung, wenn dem faktischen Handeln ”auch” eine Regelungswirkung zugeschrieben werden kann, so dass eine Handlung mit Doppelcharakter vorliegt, die Realakt und Verwaltungsakt gleichzeitig ist. Ein Beispiel aus dem Bereich polizeilicher Standardmaßnahmen ist die faktische Durchsuchung, die auch als Konkludentes Handeln|konkludente Verfügung, diese Maßnahme zu dulden, verstanden werden kann.

Da Realakte nur faktisch ausgeführt werden, ist ihre – für den Rechtsschutz wichtige – Einordnung in den Bereich des Verwaltungsrechts oder des Zivilrechts erschwert. So ist umstritten, ob und wann die Äußerung eines Behördenmitarbeiters dem öffentlichen Recht, und wann sie dem allgemeinen Zivilrecht zuzuordnen ist, vor welchem Gericht also ein etwaiger Anspruch auf Unterlassen oder Widerruf der Äußerung durchgesetzt werden muss.

Auch Realakte müssen als Handlungen der öffentlichen Verwaltung mit der Rechtsordnung übereinstimmen. So bedarf die Verwaltung für belastende Realakte einer ”Eingriffsermächtigung”. Das kann ein Gesetz oder ein rechtmäßiger oder zumindest unanfechtbarer Verwaltungsakt sein.

Wichtigster ”Anwendungsfall” der Realakte sind die Anwendung nicht die Androhung von Zwangsmitteln.

Literatur

  • Martin Schulte: ”Schlichtes Verwaltungshandeln”, Tübingen 1995.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Realakt 04.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

robert-rieger-profilbild
Logo Robert Rieger

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter