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Räumungsklage

Die Räumungsklage ist ein Mittel des/der Vermieters/Vermieterin, die zur sofortigen Auflösung eines Mietverhältnisses führt. Passivlegitimiert sind all jene, die die Wohnung nützen also:

  • Untermieter
  • Ehemalige Lebenspartner
  • Personen, denen das Wohnen gegen jederzeitigen Widerruf gestattet wurde.

Die Räumungsklage ist aus unterschiedlichen Gründen möglich:

  • Sollten die Vermieter ein Mietverhältnis aufgrund außergerichtlicher Erklärung der sofortigen Vertragsauflösung gemäß § 1118 ABGB beenden wollen und die Mieter dies nicht akzeptieren beziehungsweise nicht ausziehen
  • Sollten Gründe für eine sofortige Vertragsauflösung vorliegen § 1118 ABGB, sich die Vermieter jedoch eine vorherige Erklärung der vorzeitigen Vertragsauflösung ersparen wollen. In diesem Fall gilt die Räumungsklage gleichzeitig als Abgabe der Erklärung zur Vertragsauflösung
  • Sollte jemand keinerlei Recht auf Benützung der Wohnung haben etwa durch Ablauf eines befristeten Mietverhältnisses oder bei mangelndem gültigen Mietvertrag.

 

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