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Pater familias

Der pater familias lat. wörtlich „Familienvater“ war das Familienoberhaupt bzw. der „Herr im Haus“ – meist der älteste oder „ranghöchste“ Mann im römischen Haushalt. Nur römische Bürger konnten den Status des ”pater familias” besitzen.

Regulär dekliniert heißt es eigentlich „pater familiae“. Die altertümliche Genitivform ist nur in diesem einen stehenden Begriff im klassischen Latein und darüber hinaus erhalten geblieben.

Aufgaben

Der ”pater familias” war das Oberhaupt der römischen ”familia”, bestehend aus seinen Kindern, seiner Frau, seinen Sklaven sowie allen weiteren Familienmitgliedern aus der nachfolgenden agnatischen Linie. Er vertrat die familia nicht nur nach außen hin, sondern auch als Priester des Familienkults gegenüber den Göttern.

Patria Potestas

Die Macht des ”pater familias” wurde ”patria potestas” „väterliche Macht“ genannt. Das Wort des pater familias war absolut und endgültig. Nach dem Zwölftafelgesetz hatte der ”pater familias” die ”vitae necisque potestas” – die Macht über Tod und Leben – über die Angehörigen der familia. Er konnte also unter Umständen seine Kinder, seine Sklaven oder seine Frau töten. Dieses Recht wurde allerdings durch soziale Kontrolle eingeschränkt. Es wurde von der Gemeinschaft erwartet, dass der pater familias bei wichtigen Entscheidungen den Rat eines ”consiliums”, bestehend aus Familienmitgliedern und amici, einholte.

Gorgio Agamben

Gorgio Agamben sieht in dem ”vitae necisque potestas”, der Tötbarkeit der Angehörigen durch den Vater, das Fundament politischer Macht, der Souveränität des Staates, die sich im Ausnahmezustand am deutlichsten zeigt. Denn während im Römischen Reich das Prinzip des Zwölftafelgesetzes galt, wonach kein Bürger ohne Urteilsspruch ”indemnatus” zu Tode gebracht werden durfte, gab das ”vitae necisque potestas” dem Vater das uneingeschränkte Recht zu töten und spiegelt darin den Ausnahmezustand wider, der heute als Suspendierung des Rechts durch den Staat verstanden wird. Die Möglichkeit des Staates, einen rechtsleeren Raum zu schaffen, sich selbst außer Kraft zu setzen, tritt für Agamben in besonders flagranter Weise in Beziehung zum Vater als Oberhaupt des Hauses, der ohne Rechtsprechung über die Angehörigen richten darf.

Auswirkungen

Die Auswirkungen der ”patria potestas” waren vielfältig. Erwachsene männliche Kinder blieben unter der Autorität ihrer Väter und konnten daher auch nicht die Rechte eines ”pater familias” erwerben, solange dieser noch lebte. Zumindest nach der Theorie des Gesetzes wurde ihr gesamter Besitz nach dem Interesse ihres Vaters angeschafft, und dieser, nicht die Söhne, hatte das alleinige Recht, darüber zu bestimmen. Mit dem Tod des Vaters erhielten seine Söhne die Rechtsstellung eines ”pater familias” und übten nun die ”patria potestas” über ihre eigene ”familia” aus.

Auch das Privatleben der Söhne und Töchter wurde vom pater familias gelenkt. Eheschließungen waren nur mit seiner Zustimmung gültig. Andererseits konnte sein alleiniger Beschluss dazu führen, dass eine bereits geschlossene Ehe geschieden wurde. Allerdings wurde diese Regelung im Prinzipat abgeschwächt, sodass Eheschließungen und Scheidungen nun auch der Zustimmung des Sohnes oder der Tochter bedurften.

Wandel

Wie weit die absolute Autorität des ”pater familias” im Alltag ausgeübt wurde, bleibt umstritten. Mit Beginn des Prinzipats fand jedoch eine Einschränkung dieser Autorität statt, was einen Versuch der Gewaltenteilung und Stärkung der kaiserlichen Macht darstellt.

Literatur

  • H.-J. Gehrke: ”Die römische Gesellschaft.” In: Jochen Martin Hrsg: ”Das alte Rom. Geschichte und Kultur des Imperium Romanum.” Bertelsmann, Gütersloh 1994, ISBN 3-570-12178-X, S. 167–193.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Pater_familias 10.12.2014

 

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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