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Mater semper certa est

Das lateinische Rechtssprichwort Mater semper certa est „die Mutter ist immer sicher“ bezieht sich auf die Mutter im Rechtssinne. Mutter des Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

Da Phänomene wie Eispende, Leihmutterschaft, Ersatzmutterschaft, In-Vitro-Fertilisation erst seit kurzer Zeit existieren, schien diese Regel zur Zeit ihrer Entstehung fehlerfrei, jedenfalls wenn feststand, welche Frau das Kind geboren hatte.

Als Reaktion auf neue Fortpflanzungstechniken musste im Recht der Gegenwart das Problem gelöst werden, wer als Mutter gilt, wenn die Geburt nicht durch die genetische Mutter erfolgt. Im Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch ABGB wurde deshalb 1992 ein neuer § 137b ABGB eingefügt: „Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.“

Der lateinische Rechtsspruch aber geht weiter. Nach der früher einfachen Aussage über die Person der Mutter kommt das eigentliche Rechtsproblem, nämlich die Feststellung des Vaters. Eigentlich gilt ja: pater semper incertus est der Vater ist immer ungewiss, denn für den Vater gibt es kein mit der Geburt des Kindes gleichwertiges äußeres Beweiszeichen seiner Vaterschaft. Es bleibt immer die Möglichkeit, dass jemand anders als der Ehemann der wahre Vater ist. Um einer solchen Rechtsunsicherheit vorzubeugen, heißt es: „”pater est, quem nuptiae demonstrant  Vater ist, wer durch die Heirat als solcher erwiesen ist.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Mater_semper_certa_est 11.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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