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Legaldefinition

Als Legaldefinition bezeichnet man die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz. Dabei legt der Gesetzgeber in einer bestimmten Rechtsvorschrift selbst durch Definition im Gesetzestext fest, wie ein unbestimmter Rechtsbegriff zu verstehen ist.

Inhalt und Umfang

Umfang und Inhalt werden dabei für die Zwecke des Gesetzes, in welchem die Legaldefinition enthalten ist, festgelegt. Gesetzestechnisch kann diese Legaldefinition bewusst eng gestaltet werden, was die Anwendbarkeit des betroffenen Gesetzes im Alltag von vornherein einschränkt. Eine entsprechend weite Definition sorgt für eine umfassende Anwendbarkeit der entsprechenden Bestimmungen. Eine Legaldefinition kann einen Begriff dabei bewusst anders als im allgemeinen Sprachgebrauch üblich definieren und so den Anwendungsbereich des Gesetzes erweitern oder einschränken. Aufgrund ihrer Bindungswirkung für die Gerichte dienen Legaldefinitionen auch deren Kontrolle und sind damit Ausdruck des Gewaltenteilungsgrundsatzes.

Enge und weite Legaldefinition

Der Gesetzgeber benutzt das Mittel der Legaldefinition recht häufig. Er geht dabei das Risiko ein, bei einer zu engen Definition nicht alle möglichen Anwendungsfälle zu erfassen, obwohl er ihre Erfassung gewollt hätte (Gesetzeslücke) oder bei einer zu weiten Definition auch jene Fälle zu erfassen, die nicht vom Gesetz erfasst werden sollten (Mitnahmeeffekt).

Bei vielen definitionswürdigen Begriffen vermeidet er ganz bewusst eine Legaldefinition, weil sich deren Inhalt und Umfang im Zeitablauf ändern kann und dadurch eine gesetzliche Regelung nicht mehr mit der gegenwärtigen Rechtspraxis übereinstimmen würde. Bei einigen Legaldefinitionen werden Begriffsmerkmale, die die Alltagssprache als selbstverständlich empfindet, wiederum nicht übernommen.

Spezialität

Aufgrund der Relativität der Rechtsbegriffe gilt eine Legaldefinition in einem Gesetz nicht zwangsläufig auch für andere Gesetze. Für diese anderen Gesetze muss die Bedeutung des Begriffes weiter durch Auslegung herausgefunden werden. Soll diese Legaldefinition auch für andere Gesetze gelten, muss dies ausdrücklich in den betroffenen Vorschriften erwähnt werden.

Folgen

Die Verwendung einer Legaldefinition führt dazu, dass alle am Rechtsverkehr Beteiligten sich an den vom Gesetzgeber vorgegebenen Merkmalen orientieren und Rechtsfolgen daraus ableiten können. Müssen verschiedene Sachverhalte unter demselben Rechtsbegriff subsumiert werden, tritt nämlich für alle Fälle dieselbe Rechtsfolge ein. Durch Inhalt und Umfang der Legaldefinition bestimmt der Gesetzgeber meistens auch, für welche Sachverhalte die Rechtsfolgen eintreten sollen und für welche nicht.

Beispiel einer Legaldefinition

Gesetzestechnisch ist eine Legaldefinition meist daran erkennbar, dass der definierte Begriff in Klammern der gesetzlichen Definition folgt oder vorangestellt ist.

Quellen & Einzelnachweise

  1. http://de.wikipedia.org/wiki/Legaldefinition 22.03.2021

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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