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Ius honorarium

Das ius honorarium (aus lat.: honos= das Amt) ist das Amtsrecht, das im Römischen Reich von den Inhabern der republikanischen Ehrenämter, besonders aber vom Prätor, ausgeübt wurde, um damit das ius civile auszulegen und durch Ergänzungen, gegebenenfalls Korrekturen, weiterzubilden (adiuvandisupplendicoriggendi iuris civilis gratia). Wichtigstes Instrument des Prätors war das Edikt, in welchem er ankündigte, auf welche Weise er seine Aufgaben in der Rechtspflege auszuüben gedachte. Trotz grundsätzlich bestehender Bindungswirkung an das ius civile, konnte er davon abweichen, wenn wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen anstanden und die veralteten Regeln unzureichend für die prozessuale Durchsetzung waren.

Durch die Rezeption des römischen Rechts im kontinentaleuropäischen Raum blieb das ius honorarium noch lange nach dem Untergang des römischen Reiches bedeutsam, gleichwohl es im römischen Reich durch die spätantike diokletianische Gesetzgebung praktisch zunächst überwunden worden war. Nach modernem Rechtsverständnis gleicht das ius honorarium dem Prinzip der richterlichen Rechtsfortbildung.

Literatur

  • Jan Dirk Harke: Römisches Recht. Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57405-4 (Grundrisse des Rechts), § 1 Rnr. 8 (S. 9).
  • Herbert Hausmaninger, Walter Selb: Römisches Privatrecht, Böhlau, Wien 1981 (9. Aufl. 2001) (Böhlau-Studien-Bücher) ISBN 3-205-07171-9, S. 30, 48.
  • Heinrich Honsell: Römisches Recht. 5. Auflage, Springer, Zürich 2001, ISBN 3-540-42455-5, S. 20.

Einzelnachweise

  1. Jan Dirk Harke: Römisches Recht. Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57405-4 (Grundrisse des Rechts), § 1 Rnr. 8 (S. 9).
  2. Herbert Hausmaninger, Walter Selb: Römisches Privatrecht, Böhlau, Wien 1981 (9. Aufl. 2001) (Böhlau-Studien-Bücher) ISBN 3-205-07171-9, S. 30.
  3. Heinrich Honsell: Römisches Recht, Springer, Berlin, 2010, ISBN 978-3-642-05306-1
  4. Wolfgang Kunkel, Martin Josef Schermaier: Römische Rechtsgeschichte, UTB, Stuttgart, 2008, Seite 117, ISBN 978-3-8252-2225-3
  5. Herbert Hausmaninger, Walter Selb: Römisches Privatrecht, Böhlau, Wien 1981 (9. Aufl. 2001) (Böhlau-Studien-Bücher) ISBN 3-205-07171-9, S. 48.
  6. Heinrich Honsell: Römisches Recht. 5. Auflage, Springer, Zürich 2001, ISBN 3-540-42455-5, S. 20.

Siehe auch

  • Rechtswesen im antiken Rom
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