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Ius cogens

Unter ius cogens (lat. für zwingendes Recht, auch jus cogens geschrieben) versteht man den Teil der Rechtsordnung, der nicht abbedungen (durch andere Vereinbarungen oder Erklärungen geändert) werden darf. Neben dem Privatrecht findet der Begriff vor allem im Völkerrecht Verwendung. Gegenbegriff ist das ius dispositivum (abdingbares Recht).

Bedeutung im Völkerrecht

Als ius cogens bezeichnet man im Völkerrecht diejenigen Rechtssätze, die im Gegensatz zum Soft Law zwingendes Völkerrecht darstellen und in der Normenhierarchie über völkerrechtlichen Verträgen und über dem Völkergewohnheitsrecht stehen. Sie entfalten absolute Wirkung (Wirkung erga omnes). Theoretische Grundlage dieser Normkategorie ist zum einen das Naturrecht, zum anderen die Überzeugung aller Staaten, dass diese Rechtssätze ein unabdingbares Fundament auch einer Koordinationsordnung darstellen.

Die Existenz des ius cogens wird von einigen Autoren bestritten. Eine der wichtigsten Kodifikationen des Völkerrechts, das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, setzt jedoch in den Art. 53 und Art. 64 diese Existenz voraus und ordnet die Nichtigkeit von Vertragsbestimmungen an, die im Widerspruch zum ius cogens stehen. Welche Normen zum ius cogens gehören, ist in einzelnen Punkten umstritten. Unstreitig gehören das Allgemeine Gewaltverbot, das Verbot des Völkermordes, des Sklavenhandels, der Rassendiskriminierung und der Folter sowie das Verbot der systematischen und willkürlichen Verfolgung und Verletzung von Leib und Leben zum menschenrechtlichen Mindeststandard des Völkerrechts.

Es gibt abweichende Auffassungen, ob das ius cogens den Entscheidungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über- oder untergeordnet ist.

Siehe auch

  • Latein im Recht

Literatur

  • Christian J. Tams: Schwierigkeiten mit dem Ius Cogens. Archiv des Völkerrechts 40 (2002), S. 331–349.
  • Stefan Kadelbach: Zwingendes Völkerrecht. Diss., Berlin 1992.

Einzelnachweise

  1. Jost Delbrück, Georg Dahm, Rüdiger Wolfrum: Völkerrecht, Band I, de Gruyter, 2. Aufl. 2002, S. 707 ff.
  2. OpinioIuris/Shajkovci: ius cogens, abgerufen am 11. August 2016.
  3. Claudia Kissling: Menschenrechtlicher Mindeststandard, Humboldt Forum Recht, 2001, S. 81 ff.
  4. Nico Krisch: Selbstverteidigung und kollektive Sicherheit, Springer, 2001, S. 304 ff.
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