Bezeichnung des Anbieters einer Information. Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Presserecht und wurde im Internet zunächst synonym für die Informationspflicht nach § 5 E-Commerce-Gesetz verwendet. Seit 1.7.2005 gibt es in Österreich eine Impressumpflicht für wiederkehrende elektronische Medien (z.B. Newsletter) nach § 24 MedienG. Für Websites gilt nur eine Offenlegungspflicht nach § 25 MedienG. Weiters sieht § 14 UGB, das am 1.1.2007 in Kraft treten wird, eine Informationspflicht vor, die neben den Geschäftspapieren auch für Websites gilt.
Informationspflicht nach § 5 ECG
Impressumpflicht nach § 24 MedienG
Offenlegungspflicht nach § 25 MedienG