Gegendarstellung

Begriff aus dem Medienrecht. Jede durch eine Tatsachenmitteilung, die in einem periodischen Medium verbreitet worden ist, nicht bloß allgemein betroffene natürliche oder juristische Person (Behörde) hat Anspruch auf unentgeltliche Veröffentlichung einer Gegendarstellung in diesem Medium, es sei denn, dass die Gegendarstellung unwahr oder ihre Veröffentlichung aus anderen Gründen ausgeschlossen ist. Die näheren Voraussetzungen und das Verfahren ist in den §§ 9 ff geregelt. Die Gegendarstellungspflicht gilt für Websites und wiederkehrende elektronische Medien; bei den Websites ist sie aber durch § 21 eingeschränkt auf “meinungsbeeinflussende” Websites.

Siehe Kapitel Medienrecht

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