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Furtum


Begehrt, wer sich unbefugt und in Bereicherungsabsicht einer fremden, beweglichen Sache bemächtigt. Absicht d unerlaubten Bereicherung: DOLUS MALUS. FURTUM setzt DOLUS voraus  desweiteren muss er sich in einem nach außen hin erkennbaren Akt manifestieren. Case 16.
Eigentümer, sowie Pfandgläubiger und Detentoren genießen Rechtsschutz gegen dern FUR. Diebstahl gibt es nur an beweglichen Sachen. Case 74

FURTUM-Klagen

ACTIO FURTI

Pönalklage; Recht auf Buße.  Vierfacher Wert bei offenem Diebstahl FURTUM MANIFESTUM, Doppelter Wert bei geheimen FURTUM NEC MANIFESTUM.

CONDICTIO FURTIVA

sachverfolgende reipersekutorische Klage. Die Sache muss zurückgegeben werden oder ihr einfacher Wert ersetzt. Sie ist auf Sachverfolgung gegen den Dieb beschränkt. Sie greift auch dann noch, wenn die Sache nicht mehr existiert.
Mit der Eigentumsklage REI VINDICATIO kann der Eigentümer die Sache ebenfalls verfolgen sie richtet sich gegen jeden Sachbesitzer, greift aber nur wenn die Sache noch existiert.

Pönale und sachverfolgende Klagen können kummuliert werden Sachverfolgende Klagen untereinander jedoch nicht.
CONDICTIONES sind Klagen wg. ungerechtfertigter Bereicherung.

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