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Europäischer Entwicklungsfonds

Der durch den Vertrag von Rom 1957 geschaffene Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist das Hauptinstrument zur Finanzierung der Entwicklungskooperation mit afrikanischen, karibischen und pazifischen Ländern (AKP-Staaten) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG).

Der EEF finanziert alle Projekte oder Programme, die zur wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Entwicklung der betreffenden Länder beitragen. Darüber hinaus unterstützt er regionale Kooperations- und Integrationsprogramme.

Hierzu setzt der EEF mehrere Arten der Finanzierung wie Subventionen und Beschaffungsverträge sowie Finanzinstrumente wie Darlehen, Garantien, Eigenkapital oder Quasi-Eigenkapital, Investitionen oder Beteiligungen und Risikoteilungsinstrumente ein.

Der EEF wird von den EU-Ländern finanziert und ist noch nicht in den EU-Gemeinschaftshaushalt eingegliedert, obwohl darin seit 1993 eine Rubrik für den EEF reserviert ist. Im Zeitraum 2014-2020 wird der EEF die Entwicklungskooperation mit AKP-Staaten und ÜLG weiterhin finanziell unterstützen.

Für den 11. EEF (2014-2020) wurden 30,5 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus vergibt die Europäische Investitionsbank 2,6 Mrd. EUR in Form von Darlehen aus eigenen Mitteln.

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