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Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt (Deutschland) verwaltet den Euro, die einheitliche Währung der EU, und sorgt für die Preisstabilität in der EU. Außerdem ist die EZB für die Gestaltung und Umsetzung der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU verantwortlich.

Welchen Zweck erfüllt die Europäische Zentralbank?

Die Europäische Zentralbank ist ein Organ der Europäischen Union. Ihr Hauptzweck ist es,

  • für Preisstabilität (Inflationskontrolle) zu sorgen, insbesondere in den Ländern, die den Euro verwenden;
  • die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten, indem sie für eine adäquate Beaufsichtigung der Finanzmärkte und ‑institute sorgt.

Die Bank arbeitet mit den Zentralbanken aller 28 EU-Länder zusammen, mit denen sie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bildet.

Ferner leitet die Bank die enge Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken des Euroraums, der 18 EU-Länder, die den Euro eingeführt haben (auch Eurozone genannt). Die Zusammenarbeit im Rahmen dieser kleineren Gruppe von Banken wird als „Eurosystem“ bezeichnet.

Welche Aufgaben hat die Europäische Zentralbank?

Die EZB

legt Leitzinssätze English für die Eurozone fest und kontrolliert die Geldmenge; verwaltet die Währungsreserven der Eurozone und kauft oder verkauft Währungen, um Wechselkurse im Gleichgewicht zu halten; sorgt dafür, dass die nationalen Behörden die Finanzmärkte und -institute angemessen beaufsichtigen und dass Zahlungssysteme reibungslos funktionieren; genehmigt den Zentralbanken in den Ländern der Eurozone die Ausgabe von Banknoten; beobachtet die Preisentwicklung und beurteilt das daraus entstehende Risiko für die Preisstabilität. Umfassende Liste der EZB-Aufgaben

Wie ist die Europäische Zentralbank aufgebaut?

Die Europäische Zentralbank verfügt über folgende Entscheidungsgremien:

  • Das Direktorium überwacht die Tagesgeschäfte. Es setzt sich aus sechs Mitgliedern (dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern) zusammen, die von den Staats- und Regierungschefs der Länder des Euroraums für eine Amtszeit von acht Jahren ernannt werden.
  • Der EZB-Rat legt die Währungspolitik für den Euroraum fest und bestimmt die Zinssätze, zu denen sich Geschäftsbanken Geld von der Bank beschaffen können. Er besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der 18 nationalen Zentralbanken aus dem Euroraum.
  • Der Erweiterte Rat beteiligt sich an den Beratungs- und Koordinierungsarbeiten der EZB und an den Vorbereitungen für eine künftige Erweiterung des Euroraums. Ihm gehören der Präsident und der Vizepräsident der EZB sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller 28 EU-Mitgliedstaaten an.

Die EZB ist völlig unabhängig. So dürfen weder die EZB noch die nationalen Zentralbanken des Eurosystems noch die Mitglieder ihrer Entscheidungsgremien Weisungen von anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Auch alle EU-Organe und nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten müssen diesen Grundsatz beachten.

Quellen

http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/ecb/index_de.htm

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