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Datenverarbeitungsverzeichnis und die Weitergabe von Daten an Steuerberater/Rechtsanwalt (Buchhaltung, Steuerabwicklung, etc)

Im Verarbeitungsverzeichnis sind unter anderem die Kategorien von Empfängern (Auftragsverarbeiter, andere Verantwortliche, sonstige Empfänger) anzugeben. Der Steuerberater wäre daher unter diesem Punkt anzugeben.

Das Verarbeitungsverzeichnis soll einen allgemeinen Überblick über die im Unternehmen vorhandenen Datenverarbeitungen bieten. Jeder Unternehmer sollte sich zuerst überlegen, zu welchen Zwecken er Daten verarbeitet. Anschließend sollten für jeden Zweck die Kategorien von betroffenen Personen, die Kategorien der verarbeiteten Dategrun, die Kategorien von Empfängern, gegebenenfalls die Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland, die vorgesehene Speicherdauer sowie eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherheit der Datenverarbeitung angegeben werden.

Ein Beispiel in welchem auch der Umfang der Dokumentation ersichtlich ist, finden Sie hier.

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