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Begleitausschuss

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Begleitausschüsse zu ernennen, die kontrollieren, ob operationelle Programme (OPs), die Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) verwenden, ordnungsgemäß durchgeführt werden. Den Vorsitz dieser Ausschüsse führt der betroffene Mitgliedstaat (oder die Verwaltungsbehörde). Die Ausschüsse bestehen aus regionalen Partnern sowie Wirtschafts- und Sozialpartnern.

Ein Begleitausschusses hat folgende Kernaufgaben:

  • Bewertung der Effektivität und Qualität von OPs
  • Genehmigung von Förderkriterien für die einzelnen OPs
  • Durchführung regelmäßiger Prüfungen von OPs und ihrer Fortschritte im Hinblick auf bestimmte Ziele
  • Prüfung der Ergebnisse der Durchführung, um beurteilen zu können, ob diese Ziele erreicht wurden
  • Gegebenenfalls Unterbreitung von Überarbeitungsvorschlägen für OPs, einschließlich Änderungen im Hinblick auf das Finanzmanagement

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