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Arbeitsschutz

Ziel des Arbeitsschutzes ist es, den arbeitenden Menschen ein Berufsleben ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Spätfolgen zu ermöglichen. Dass daran auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber interessiert sind, liegt auf der Hand: Den Erfolg eines Unternehmens machen nicht zuletzt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus.

Durch einen gezielten Arbeitsschutz sollen Unfallgefahr, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen und Dauerschäden vermieden werden sowie menschengerechte Arbeitsbedingungen gewährleistet werden. Dem modernen Arbeitsschutz liegt der Gedanke der Prävention zu Grunde, also z.B. nicht erst zu handeln, wenn es schon zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit gekommen ist, sondern vorher Maßnahmen zu setzen, um die Wahrscheinlichkeit von Beeinträchtigungen zu minimieren.

Um dieses Ziel zu erreichen, regeln die Vorschriften zum Arbeitsschutz z.B.:

  • Gestaltung von Arbeitsräumen, Arbeitsplätzen und sanitären Anlagen
  • Ausstattung der Gebäude, Verkehrswege und Fluchtwege
  • Anforderung an und Benutzung von Arbeitsmitteln
  • Einsatz von Maschinen und Werkzeugen
  • Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen wie z.B. giftigen Chemikalien
  • Belastungen durch Arbeitsvorgänge und andere Einwirkungen wie z.B. Lärm
  • persönliche Schutzausrüstung
  • organisatorische Vorkehrungen wie z.B. Maßnahmen für die Erste Hilfe
  • Arbeitszeit und Arbeitsruhe
  • Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und Schwangeren

Auf Grund dieser Regelung sind Maßnahmen notwendig, die im Unternehmen umgesetzt werden müssen.

Arbeitsinspektion

Alle Informationen zum Arbeitsschutz in Österreich sind auf der Website der Arbeitsinspektion detailliert erklärt. Für Fragen zur Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes oder für Beschwerden über Arbeitsbedingungen können Sie sich direkt an das für das Unternehmen zuständige Arbeitsinspektorat wenden. Ihre Anonymität wird selbstverständlich gewahrt. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.

Bereits vor über 100 Jahren waren die ersten Arbeitsinspektoren in Österreich tätig. Schon damals hat man die Notwendigkeit erkannt, gesetzliche Regelungen zum Schutz der arbeitenden Menschen festzulegen und deren Einhaltung durch eine unabhängige Behörde zu überwachen.

Die Arbeitsinspektion ist die größte gesetzlich beauftragte Organisation zur Bekämpfung von Defiziten im Sicherheits- und Gesundheitsschutz in Österreich. Sie kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften zum Arbeitsschutz vor Ort in den Betrieben und auf Baustellen. In Genehmigungsverfahren, z.B. von gewerblichen Betriebsanlagen, ist sie als Partei beteiligt und achtet auf die Aspekte des Arbeitsschutzes. Außerdem führt sie in diesen Zusammenhängen Beratungen durch. Im Sinn des Mottos „Gute Beratung – Faire Kontrolle“ bietet die Arbeitsinspektion auf ihrer Website ein umfangreiches Informationsservice zum Arbeitsschutz an.

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