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Antikes römisches Recht

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Das römische Recht der Antike beginnt theoretisch mit der Gründung Roms als „Sitte der Ahnen“ = mos maiorum. Der erste große Gesetzgebungsakt sind die 12 – Tafeln um die Mitte des 5. vorchristlichen Jahrhunderts. Das antike Römische Recht wird in der Republik nach Erlass der leges Liciniae Sextiae (367 v.Chr), durch die der Prätor den Konsuln als collega minor beigestellt wurde, vornehmlich durch das prätorische Edikt geprägt. In der Kaiserzeit (sog Prinzipat ab Augustus, 27 v. Chr; sog Dominat ab Kaiser Diokletian, 284 n. Chr.) geht die Rechtsentwicklung zunehmend auf kaiserliche Organe über. Unter Justinian wird die (später corpus iuris civilis genannte) Kompilation des klassischen römischen Rechts 534 n. Chr. fertiggestellt (siehe dazu unten). Herkömmlicher Weise wird das Ende der Antike mit der Regierung Justinians I (527 – 565) angesetzt. Das oströmische byzantinische Reich dauert bis zur Eroberung Konstantinopels (1453 n. Chr.) fort.

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