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Anomietheorie

In ihrer Ausprägung als allgemeine Kriminalitätstheorie (Kriminalitätstheorien, allgemeine) zählt sie zu den sozialstrukturellen Kriminalitätstheorien (Kriminalitätstheorien, sozialstrukturelle). Kriminalität ist hiernach in gewissem Umfang integrierender Bestandteil jeder Gesellschaft und wird erst bei Zerstörung der inneren Stabilität des Gemeinwesens sowie Missachtung der zu ihrem Erhalt aufgestellten Regeln durch eine Mehrheit sozialschädlich. Nach einer weiterentwickelten Variante dieses Ansatzes führen die sozialen Unterschiede in der Gesellschaft dazu, dass sozial Unterprivilegierte versuchen, ihren sonst nicht erreichbaren Status mit kriminellen Mitteln aufzubessern.

Kritik: Die ursprüngliche Anonnetheorie kann nur Kriminalität in Zeiten gesellschaftlichen Wandels erklären, die weiterentwickelte Variante versagt bei Erklärung von Gewaltkriminalität.

Der Begriff wurde unter Anomie eigenständig weiterentwickelt.

Als spezielle Kriminalitätstheorie (Kriminalitätstheorien, spezielle) erklärt sie den Einfluss von Gewaltdarstellung in den Massenmedien als Ursache von Kriminalität. Danach geben die Medien gesellschaftlich gebilligte Ziele vor und zeigen zugleich, wie man diese Ziele mit gesellschaftlich nicht gebilligten, also kriminellen Mitteln, erreicht. Sie besagt weiter, dass sich der in der Unerreichbarkeit sozial gebilligter Ziele mit legalen Mitteln bestehende Druck auch in fremdenfeindlich motivierter Gewalt entladen kann.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/anomietheorie/anomietheorie.htm

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