Die Angelobung bezeichnet in Österreich die Verpflichtung zur gesetzestreuen und gewissenhaften Ausübung übertragener Funktionen mit einem feierlichen Versprechen, dem Gelöbnis. Abgeordnete, Regierungsmitglieder, Richter, Soldaten und Beamte haben ein gesetzlich vorgeschriebenes Gelöbnis abzulegen, in dem sie versprechen, der Republik Österreich und dem österreichischen Volk treu zu dienen. Auch manche Freiberufler (z. B. Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder) werden öffentlich angelobt. … Angelobung weiterlesen
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