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Anerkenntnis

Mit einem Anerkenntnis bestätigt man das Bestehen von Verpflichtungen beziehungsweise tatsächlichen Verhältnissen. Es handelt sich also um eine Erklärung, einem anderen etwas zu schulden.

Wer etwas “anerkennt”, räumt also den Zweifel über ein gegenüber ihm bestehendes Recht durch Nachgeben aus. Durch ein Anerkenntnis wird die bisherige Unsicherheit endgültig beseitigt; es bleibt auch gültig, wenn später eindeutig nachweisbar ist, was im Zeitpunkt des Anerkenntnisses noch strittig oder unsicher war. Das Anerkenntnis entfaltet somit wie ein Vergleich eine Bereinigungswirkung.

Ein stillschweigendes Anerkenntnis ist nur dann anzunehmen, wenn aus besonderen Gründen nach Treu und Glauben eine Pflicht zum Reden besteht.

Arten von Anerkenntnissen

Es wird zwischen zwei Formen von Anerkenntnissen unterschieden. Einerseits das deklarative Anerkenntnis und andererseits das konstitutive Anerkenntnis.

Deklaratives Anerkenntnis

Dabei handelt es sich um eine bloße “Wissenserklärung”, die nicht zu einer rechtsgeschäftlichen Verpflichtung führt, sondern nur die Beweislast zu Lasten des Anerkennenden verschiebt (dadurch wird die Verjährung unterbrochen).

Konstitutives Anerkenntnis

Ein konstitutives Anerkenntnis ist demgegenüber die Erklärung, dass aus etwas ein Betrag geschuldet wird – also eine Bestätigung der Fakten, die Rechtssicherheit bringt und Auswirkungen auf die Verjährung hat. Es dient nur zur Beilegung eines Streits beziehungsweise zur Ausräumung etwaiger Zweifel. Ein Recht, von dem die Parteien wissen, dass es nicht existiert, kann dadurch nicht entstehen.

Eselsbrücke
Vergleichbar ist es mit einem einseitigen Vergleich.

Bei einem schriftlichen, konstitutiven Anerkenntnis muss der Zweck angegeben werden. Wenn dem nicht nachgegangen wird, wäre es nur ein abstraktes Schuldversprechen und entfaltet dadurch keine Wirkung.

Abgrenzung

Das konstitutive Anerkenntnis ist mit dem Vergleich verwandt, bei dem jedoch beide Parteien nachgeben.

Einzelnachweise

  1. OGH RS0110121
  2. OGH RS0110121

Quellen

 

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